Beispiel: Die Bedeutung der Attibute {B1 „Marktbedeutung“, A2 „Gesamtkapitalrentabilität“} könnte von der Bewertung der restlichen Attribute, inbesondere des Attributs C3 „Qualität der Rechnungslegung u. Planung“, abhängen.
Angenommen die Bank zieht das durch den Vektor (mittlere Marktbedeutung, 5 %, gegebene Ausprägungen der restlichen Attribute) beschriebene Unternehmen U1 dem durch den Vektor (geringe Marktbedeutung, 7%, gleiche gegebene Ausprägungen der restlichen Attribute wie bei U1) beschriebenen Unternehmen U2 vor. Bei beiden Unternehmen wird die Qualität der Rechnungslegung als gering eingeschätzt. Es sei darauf hingewiesen, daß an dieser Stelle die ursprünglichen Ausprägungen der Attribute und nicht deren jeweilige Bewertungen angegeben sind.
Diese Präferenz sollte ebenfalls bei Unternehmen mit sehr hoher Qualität der Rechnungslegung vorliegen. Es ist aber vorstellbar, daß die Bank in diesem Falle das Unternehmen U3 (geringe Marktbedeutung, 7 %, gegebene Ausprägungen der restlichen Attribute) gegenüber dem Unternehmen U4 (mittlere Marktbedeutung, 5%, gleiche gegebene Ausprägungen der restlichen Attribute wie bei U3) vorzieht. Das Niveau des Zielkriteriums C3 „Qualität der Rechnungslegung“ hätte dann Einfluß auf die Bewertung der anderen Zielkriterien. Somit läge eine Verletzung der geforderten wechselseitigen Präfernzunabhängigkeit für das multiattributive additive Modell vor.